SFDR

Art 4, Abs 1, lit b) SFDR – Transparenz nachteiliger Nachhaltigkeitsauswirkungen auf Ebene des Unternehmens

Sparring Capital Management GmbH berücksichtigt keine nachteiligen Auswirkungen ihrer Anlageentscheidungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren und verwendet daher nicht die in Anhang I der technischen Regulierungsstandards (Delegierte Verordnung (EU) 2022/1288, "RTS") aufgeführten Nachhaltigkeitsindikatoren, um potenzielle nachteilige Auswirkungen zu ermitteln und zu bewerten. Nachhaltigkeitsfaktoren sind Umwelt-, Sozial- und Arbeitnehmerbelange, die Achtung der Menschenrechte sowie die Bekämpfung von Korruption und Bestechung. Da es sich bei der SFDR, der Taxonomy und den begleitenden RTS um relativ neue Rechtsakte handelt, gibt es nur sehr wenige oder gar keine praktischen Erfahrungen oder Praktiken in Bezug auf die Anwendung ihrer jeweiligen Bestimmungen. Daher würden bei der Anwendung dieser Bestimmungen auf die vom Sparring Capital Management GmbH verfolgten Strategien erhebliche Rechtsunsicherheiten bestehen bleiben. Darüber hinaus ist der Verwaltungsaufwand, der mit der Berücksichtigung negativer Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren für Sparring Capital Management GmbH und die Portfoliounternehmen verbunden ist (insbesondere, wenn Nachhaltigkeitsindikatoren verwendet werden), angesichts der begrenzten Relevanz, die solche Auswirkungen im Zusammenhang mit der jeweiligen Anlagestrategie haben könnte, unverhältnismäßig.

Art 5, SFDR Transparenz der Vergütungspolitik im Zusammenhang mit der Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsrisiken

Als registrierter Verwalter alternativer Investmentfonds im Sinne des § 1 Abs. (5) AIFMG und Verwalter eines qualifizierten Risikokapitalfonds im Sinne von Art. 3 lit b der EuVECA-VO verfügt Sparring Capital Management GmbH nicht über eine Vergütungsrichtlinie und ist dazu auch nicht verpflichtet. Nachhaltigkeitsrisiken werden bei der Festlegung der Vergütung daher nicht berücksichtigt.

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